Die Kosten für die Tätigkeit der Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen bestimmen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), wenn nichts anderes vereinbart ist. Hiernach sind sie in der Regel abhängig vom Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit sowie vom jeweiligen Verfahrensgang. Die voraussichtlich anfallenden Kosten können also nur für den jeweils konkreten Fall berechnet werden.
Zulässig ist aber auch die Vereinbarung einer im Vorhinein bestimmten Vergütung für die anwaltliche Tätigkeit, die allerdings gewissen gesetzlichen Anforderungen genügen muss.
Sollten das RVG keine Bestimmung über die von Ihnen gewünschte Leistung treffen oder Sie eine Vergütungsvereinbarung wünschen, können wir zu Beginn meines Tätigwerdens eine solche Vereinbarung treffen.
In jedem Fall lege ich Wert darauf, dass die anfallenden Kosten von Beginn unserer Zusammenarbeit an für Sie transparent sind.